AGB

1. Dienstleistungen

1.1 Die Online-Werbungs-Agentur, im Folgenden Agentur genannt, bietet Dienstleistungen im Bereich der Online-Werbung an. Diese umfassen alle Schritte der Mediaplanung, Abwicklung der Werbaktivitäten als zentrale Schalt- und Verwaltungsstelle sowie Erfolgskontrolle. 

1.2 Die in diesen AGB verwendeten Begriffe werden folgendermassen definiert:

  • Werbeträger sind die Unternehmen und private Webseitebetreiber, welche auf ihrer Website Werbeplätze anbieten. 
  • Advertiser sind die Kunden der Agentur, die ihre Werbung platzieren möchten. 
  • Unter Werbemittel versteht man die elektronischen Werbeformate, mit denen Werbeplätze wie Bannerplätze, Pop-ups usw. belegt werden.

1.3 Die Agentur bietet für Advertiser folgende Dienstleistungen an:

  • Planung von Online-Werbekampagnen
  • Platzierung der Werbebotschaften in dem für die gewünschten Zielgruppen relevanten Umfeld
  • Targeting, um Streuverluste vor und während der Kampagnenlaufzeit zu reduzieren
  • Informationen und Möglichkeiten zur selbstständigen Planung und Bearbeitung der Werbekampagne
  • Reporting über User, Browser, Systeme, Besucher, Besucherverhalten usw. und statistische Auswertung dieser Informationen. 

1.4 Die Agentur bietet für Werbeträger die Vermittlung von Werbeplätzen an Advertiser an. Dabei handelt die Agentur im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Werbeträgers. Sie schliesst den Kampagnen-Vertrag mit dem Advertiser als Beauftragte des Werbeträgers ab. Somit kommt der eigentliche Vertrag betreffend Platzierung der Werbung zwischen dem Werbeträger und dem Advertiser zustande.  

1.5 Falls der Advertiser oder der Werbeträger eine natürliche Person ist, muss er oder sie mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss ein Elternteil oder der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung zum Vertrag mit der Agentur geben. 

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Interessenten (Advertiser oder Werbeträger) finden auf der Webseite die notwendigen Informationen, um sich zu registrieren, die gewünschten Dienstleistungen auszuwählen, die AGB zu lesen und mit Datum auszudrucken.  

2.2 Mit der Registrierung bestätigen die Kunden, die AGB gelesen zu haben sowie damit einverstanden zu sein. Abweichungen von den AGB müssen nach Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden schriftlich festgelegt werden.  

2.3 Der Vertrag kommt zustande, nachdem die Agentur dem Kunden eine Auftragsbestätigung mit der Auflistung der gewünschten Dienstleistungen per Mail zugeschickt hat.  Alle Kunden (Advertiser und Werbeträger) verpflichten sich, sich bei der Anmeldung korrekt zu identifizieren und sämtliche Angaben wahrheitsgetreu auszufüllen. Wenn ein Kunde diese Klausel verletzt und Schaden entsteht, haftet er dafür. Die Agentur haftet für Schäden wegen falschen Angaben nur, wenn die Schäden infolge Fahrlässigkeit oder Absicht seitens der Agentur passieren. 

3. Auftragserfüllung

3.1 Nach Inkrafttreten des Vertrages erfüllt die Agentur die vom Advertiser gewünschten Dienstleistungen soweit möglich. Der Advertiser stellt der Agentur seine für die Kampagne benötigten Werbemittel sofort zur Verfügung. Die Agentur platziert diese zum vorgesehenen Zeitpunkt soweit möglich auf die gewünschten Werbeplätze.  

3.2 Die Agentur garantiert nicht, dass immer die gewünschten Werbeplätze belegt werden können. Steht ein Werbeplatz nicht zur Verfügung, weil der Werbeträger den Vertrag mit dem Advertiser nicht abzuschliessen wünscht oder weil er schon belegt ist, verpflichtet sich die Agentur, nach einem anderen ebenso wirksamen Werbeplatz zu suchen und die Werbung nach Absprache mit dem Advertiser dort zu platzieren.  

3.3 Der durch die Agentur vermittelte Vertrag zwischen dem Werbeträger und dem Advertiser kommt zustande durch Implementierung des vom Advertiser an die Agentur gelieferten Werbemittels in die Werbeplätze des Werbeträgers. Von diesem Zeitpunkt an hat der Advertiser dem Werbeträger die vereinbarten Gebühren zu bezahlen. Die Agentur informiert sowohl Werbeträger als auch Advertiser unverzüglich über die Aufschaltung.   

4. Vergütung

4.1 Die Agentur nimmt die für die Platzierung der Werbung zu entrichtenden Entgelten im Namen und im Auftrag der Werbeträger entgegen. Die Agentur garantiert dem Advertiser, dass er diese Preise ohne Aufschlag verrechnet und prozentuale Zuschläge als solche ausweist. Die Gebühren für die einzelnen Werbeplätze sind auf der Webseite der Agentur publiziert. Diese können nach Zeiteinheiten oder nach Klicks auf die Werbebotschaft abgerechnet werden.  

4.2 Die Agentur verrechnet für ihre Dienstleistungen entweder feste Preise, Stundenansätze oder Prozente der für die Werbeträger zu entrichtenden Gebühren.  

4.3 Auf der dem Advertiser zugestellten Auftragsbestätigung ist die Kalkulation mit Auftragsvolumen, Werbeplatzbelegungen, Preis pro Klick und Preise für Dienstleistungen der Agentur ersichtlich.  Die Agentur ist berechtigt, bei ausserordentlichen Aufwendungen, häufigen Änderungen von Werbeschaltungen, Änderungen einer Kampagne, Aufwand bei Problemen wegen der Lieferung von Werbemitteln durch den Advertiser usw. zusätzlich den zeitlichen Aufwand nach publiziertem Stundensatz sowie sonstige Kosten in Rechnung zu stellen.  

4.4 Die Agentur behält sich vor, Preise ohne Angabe von Gründen zu ändern und für bis anhin unentgeltliche Dienstleistungen Gebühren zu verlangen. Bei bereits abgeschlossenen Kampagnenverträgen ist eine Preisänderung nicht möglich, ausser wenn eine laufende Kampagne durch zusätzliche Vereinbarungen erweitert wird.  

4.5 Variante 1: Der voraussichtliche Gesamtpreis einer Werbekampagne wird mit Vertragsschluss fällig. Die Rechnungen sind innert 5 Tagen zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer wird extra berechnet.  Variante 2: Die Hälfte des voraussichtlichen Gesamtpreises einer Werbekampagne wird mit Vertragsschluss fällig, die zweite nach Ablauf des Vertrages . Die Rechnungen sind innert 5 Tagen zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer ist im Preis eingeschlossen.

4.6 Bei Zahlungsverzögerung hat die Agentur Anspruch auf Verzugszins in Höhe von 5 Prozent. Mahn- bzw. Inkassokosten sowie weiterer Schaden sind vom säumigen Advertiser zu tragen. Die Agentur kann eine laufende Kampagne bis zur Bezahlung der Ausstände stoppen.  

4.7 Verrechnung mit Forderungen gegenüber der Agentur ist nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis möglich. 

5. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

5.1 Advertiser und Werbeträger verpflichten sich, ihre Webseiten und ihre Werbung im Einklang mit den geltenden juristischen Regelungen zu gestalten und die Netiquette zu beachten. Daten, Informationen und Layout der Webseiten dürfen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vorschriften über Marken und Design sowie gegen weitere rechtliche Regelungen der Schweiz und Europas verstossen. Weiter ist zu beachten, dass die Webseiten und die Werbung weltweit abrufbar sind und auch das internationale Recht, soweit notwendig, zu berücksichtigen ist. Bei kriminellen Inhalten wird die Agentur die Polizei informieren.  

5.2 Advertiser und Werbeträger dürfen Passwörter und Codes nicht an Dritte weitergeben.  

5.3 Die Werbeträger haben das Recht, die Werbemittel durch geeignete Massnahmen als Werbung zu kennzeichnen und vom redaktionellen Teil abzugrenzen.  

5.4 Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, gelten im Prinzip für alle Vertragsparteien sowie ihre Mitarbeitenden als vertraulich, namentlich alle Informationen über das genutzte System, den damit verbundenen Service sowie das Know-how. Die vertraulichen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags, solange ein Interesse einer Partei an der Geheimhaltung besteht. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt des Informationsaustauschs bereits bekannt oder veröffentlicht sind. Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen und Datenträger einschliesslich aller davon gefertigten Kopien herauszugeben. Retentionsrechte werden an vertraulichen Dokumenten und Datenträgern nicht geltend gemacht.  

5.5 Die Agentur garantiert ausdrücklich die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz. Sie sorgt für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand. Diese Verpflichtung haben auch die Werbeträger und die Advertiser.  

5.6 Bei Werbung, die nach Klicks bezahlt wird, ist es den Werbeträgern und Advertisern untersagt, Manipulationen vorzunehmen, um die Provisionen zu manipulieren. Als Manipulation gilt jeder Versuch, das System und das Abrechungsverfahren der Agentur durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Wenn Verdacht auf Manipulation besteht, werden alle betroffenen Vertragspartner informiert. 

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für die Übermittlung der ihr vom Advertiser zur Implementierung in die Werbeplätze zur Verfügung gestellten Daten, Werbematerialien und Unterlagen. Sie übernimmt weder die Haftung für den Transportweg vom Advertiser zu ihr noch für die Übertragung von ihr zum Werbeträger. Material, das der Agentur für die Platzierung auf Werbeträger zur Verfügung gestellt wird, schickt diese nicht zurück. Die Advertiser sollten aus diesem Grund eine Sicherheitskopie aufbewahren.  

6.2 Die Agentur gewährleistet sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen und Sicherheit nach dem aktuellen technischen Standard. Auch Advertiser und Werbeträger verpflichten sich, ihre Werbung bzw. Webseiten auf dem aktuellen technischen Stand zu halten und entsprechend gegen Störungen abzusichern.  

6.3 Die Haftung der Agentur, der Advertisers und der Werbeträger wird beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Entstehen solche durch Fehlverhalten, sollten die betreffenden Kunden Mängel und Störungen unverzüglich mitteilen.  

6.5 Die Agentur haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Auch die Werbeträger und Advertisers können in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrages mit der Agentur haftbar gemacht werden.  

6.6 Die Agentur haftet nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens der Werbeträger, der Advertiser, deren Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren. Auch die Werbeträger und Advertisers können in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrags mit der Agentur haftbar gemacht werden.  

6.7 Die Agentur lehnt prinzipiell alle Haftung ab für Schäden, die Advertisers und Werbeträgern wegen Pflichtverletzungen nach Ziffer 5 von Vertragspartnern der Agentur entstehen. Ausnahme: Sollten solche Schäden entstehen, weil die Agentur das Fehlverhalten ihrer Kunden fahrlässig oder absichtlich nicht unterbunden hat, haftet die Agentur für direkte Schäden gegenüber den betroffenen Vertragspartnern. Dabei wird die Haftung für Folgeschäden, soweit möglich, ausgeschlossen.  

6.8 Die Agentur informiert die Vertragspartner und deren Kunden auf ihrer Website über Datenschutz- und andere Risiken sowie Sicherheitsvorkehrungen, die sie zu beachten haben.   

7. Änderung der AGB

7.1 Die Agentur behält sich vor, Preise, Leistungen und diese AGB jederzeit zu ändern. Informationen darüber werden so rasch wie möglich auf der Webseite publiziert.  

7.2 Werden die AGB geändert, gilt das nicht für bereits abgeschlossene Verträge und laufende Kampagnen. 

8. Ausserordentliche Vertragsauflösung 

8.1 Eine ausserordentliche Auflösung ist fristlos in folgenden Fällen möglich:

  • Konkurs oder offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Advertisers
  • Zahlungsverzögerung des Advertisers, nachdem die Agentur den säumigen Advertiser mindestens einmal gemahnt und ihm eine Nachfrist von 14 Tagen gewährt hat 
  • Einstellung der Geschäftstätigkeit des Advertisers oder des Werbeträgers.

8.2 In diesen Fällen werden vorausbezahlte und noch nicht für die Kampagne und sonstige Dienstleistungen beanspruchte Beträge zurückerstattet.  

8.3 Eine sofortige Auflösung des Vertrages erfolgt bei schweren Vertragsverletzungen nach Ziffer 5. Bei leichteren Verlagsverletzungen wird der Vertrag erst aufgelöst, wenn die betreffende Partei ihr Verhalten nach einer Mahnung nicht geändert hat. In diesen Fällen erfolgen keinerlei Rückzahlungen. Hingegen haben die Agentur und ihre betroffenen Kunden das Recht auf Schadenersatz.  

8.4 Auch nach der Auflösung des Vertrags mit der Agentur bestehen die Verträge zwischen Advertiser und Werbeträger weiter. Diese wegen Pflichtverletzung aufzulösen, ist Sache der betreffenden Parteien. 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR, angewendet.  

9.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Mediator engagiert. Die Kosten für dessen Beratung übernehmen alle beteiligten Parteien zu gleichem Anteil. 

9.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.  

9.4 Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz